Brauche ich eine Reklamebewilligung?

Beitrag von Marcel Hanselmann am 30.04.2020

Reklameanlagen sollen auffallen und sich von der Umgebung optisch  abheben. Gleichzeitig ist es die Aufgabe der lokalen Behörden, den natürlichen Charakter einer Umgebung zu erhalten und das Anbringen von Reklamen zu kontrollieren. Darum wird man im Zusammenhang mit Aussenwerbung oft eine Reklamebewilligung benötigen. Denn alles was man als Werbung an einem Gebäude anbringt, ist bewilligungspflichtig. Ohne behördliche Bewilligung ist lediglich eine kleinere, unbeleuchtete Tafel am eigenen Gebäude erlaubt. Die maximale Grösse einer Werbetafel ist dabei meistens auf 1/2 oder 1/4 m2 begrenzt. Geht es um ein Schaufenster, sollte als Faustregel nicht mehr als 1/3 der Fläche beschriftet werden.


Doch was ist zu tun, wenn das eigene Projekt grössere Dimensionen aufweist? Dann muss ein behördliches und damit auch kostenpflichtiges Reklamegesuch eingereicht werden. Das gilt übrigens auch bei der Abänderung von bestehenden Beschriftungen. Zuständig ist dafür die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Welche nach dem Bauordnungs- und Baupolizeirecht die Platzierung, die Dimensionierung und die Sicherheit der Reklameanlage kontrolliert. Fachspezifisch als solche bezeichnet werden leuchtende, angestrahlte oder unbeleuchtete Schriften, Kästen, Tafeln, Schilder, Stelen, Pylone, Bautafeln usw. Also fast alles, was im Aussenbereich beschriftet werden kann.


Das Rechtssystem der Schweiz hat zur Folge, dass im Bereich der Baugesetze regional beachtliche Unterschiede festzustellen sind. Das erschwert die Baueingabe von Reklameanlagen. Die Gesuche werden von Gemeinde zu Gemeinde nach unterschiedlichen Kriterien bewertet.  Der Ermessensspielraum der Behörden ist erheblich. Es gibt dadurch wenig Planungssicherheit und kaum verlässliche Prognosen was erlaubt ist und was nicht.


Abhilfe schafft in einem solchen Fall ein Blick in die nähere Umgebung. Schau dich um, welche Reklamen in der näheren Umgebung bereits bewilligt wurden. Die meisten Kantone bieten die Möglichkeit, online eine Voranfrage einzureichen. Lass dein Wunschprojekt eine kurze Vorprüfung durchlaufen. Eine solche Anfrage ist unverbindlich und somit kostenlos möglich. Entsprechende Eingabeformulare oder Kontaktstellen findet man auf den Internetseiten von Gemeinde, Stadt oder Kanton. Für die erste Beurteilung der Beschriftung ist eine Visualisierung in Form von einer Fotomontage einzureichen.  Ebenfalls nicht fehlen sollten die technischen Angaben. Wir empfehlen dir, sich von einem konzessionierten Fachbetrieb für Leuchtwerbung beraten zu lassen.